FAQ

Wir bemühen uns immer Ihre Fragen schnell und umfassend zu beantworten. Gerade Fragen zu den bereichen Waffengesetzes und der Vorschriften zum Waffengesetz, sind für viele nicht immer Leicht aus den Gesetzestexten herauszulesen. Hinzukommt, dass die Auslegung des Waffengesetzes und der dazugehörigen Vorschriften durch die zuständigen Waffenbehörden der Länder, sich leicht unterscheiden können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die folgenden Antworten ohne Gewähr sind und nicht dem Anspruch der Vollständigkeit haben. Dies soll nur ein Auszug der alltäglichen Fragen unserer Kunden sein, um Ihnen bei der Beantwortung Ihrer evtl. Fragen behilflich zu sein.

Haben Sie noch weitere Fragen? Rufen Sie uns gerne an: 030 70070092

Darf jeder bei Ihnen Schießen?

Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und geistig in der Lage ist den Anweisungen unserer Schießstandaufsichten folge zu leisten. Das schließt ein, dass vor dem Schießen kein Alkohol, Drogen oder Medikamente eingenommen wurden, die das Bewusstsein trüben.

Was muss ich mitbringen? 

Bitte bringen Sie ihren Ausweis mit, um ggf. zu klären, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ansonsten benötigen Sie witterungsangepasste Kleidung, das die Schießen in aller Regel draußen stattfinden. Benötigte Schutzausstattung bekommen Sie selbstverständlich von uns gestellt.