Wer Waffen oder Munition besitz, hat erforderliche Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder vor Diebstahl geschützt sind. Dies ist im § 36 Abs. 1 des Waffengesetzes (WaffG) festgelegt.

Wir bieten Ihnen Beratung Rund um die Aufbewahrung von Waffen und Munition. 

Neben vielen standardisierten Lösungen bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihren Waffenschrank individuell, kostengünstig zu Planen und sich einfach liefern zu lassen. 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder spezielle Wünsche haben, beraten wir Sie gerne! Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf. Einfach über unser Kontaktformular. oder per Telefon unter +49 (0)30 55647524.